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Beteiligen sich Krankenkassen auch an online Rückbildungskursen?
Für die meisten Krankenkassen in der Schweiz spielt es keine Rolle, ob der Rückbildungskurs online stattfindet oder direkt vor Ort. Viel wichtiger ist, dass der Kursanbieter über gewisse Qualitätstandards und die entsprechenden Ausbildungen verfügt. Hierfür gibt es entsprechende Zertifizierungen für die Kursanbieter wie bspw. QualiCert oder Qualitop, die von den meisten grossen Krankenkassen in der Schweiz akzeptiert werden. Kann also ein Kursanbieter von online Rückbildungskursen ein solches Label vorweisen, stehen die Chancen gut, dass auch deine Krankenkasse sich an den Kurskosten beteiligt.
Die meisten Krankenkassen beteiligen sich an online Rückbildungskursen. Allerdings brauchst du dazu eine entsprechende Zusatzversicherung für den Bereich Gesundheitsprävention und/oder Mutterschaft. Eine einheitliche Regel dazu gibt es in der Schweiz leider nicht. Im Gegenteil - jede Krankenkasse hat andere Zusatzversicherungen mit unterschiedlichen Leistungen und eigenen Bestimmungen. Für die Versicherungsnehmerin ist es gar nicht so einfach herauszufinden, welche Leistungen sie nun für einen online Rückbildungskurs erhält und welchen Bedingungen von den Krankenkassen dafür gestellt werden.
Die nachfolgende Liste ist nicht abschliessend und Versicherungsbedingungen können sich auch ändern (aktualisiert Mai 2023). Wenn du also ganz sicher sein möchtest, dann frag direkt bei deiner Krankenkasse nach. Falls du bemerkst, dass etwas nicht stimmt, dann bin ich froh, um dein Feedback, damit ich die Angaben anpassen kann.
Diesen Beitrag übernimmt deine Krankenkasse:
In dieser Liste findest die benötigte Zusatzversicherung und die Kostenbeteiligungen* pro Krankenkasse.
AGRISANO
AQUILANA
ASSURA
ATUPRI
AXA
CONCORDIA
CSS
EGK
GROUPE MUTIEL
HELSANA
KPT
ÖKK
PROVITA
RHENUSANA
SANITAS
SANITAS WINCARE
SUMISWALDER
SWICA
VISANA
*Diese Informationen gelten für das Jahr 2023 und stammen aus der Quelle von QualiCert, persönlichen Informationen durch die entsprechenden Krankenkassen oder aus den Leistungsübersichten, welche auf den Webseiten ersichtlich sind. Trotz sorgfältiger Recherche kann durch die vielen unterschiedlichen Kombinationen an Zusatzversicherungen und teilweise auch Sonderbestimmungen im Bereich Mutterschaft für die Angaben zur Kostenbeteiligung keine Gewähr übernommen werden. Ausserdem gelten sie nur, wenn du den Höchstbetrag für das aktuelle Kalenderjahr noch nicht überschritten hast. Wenn du dir ganz sicher sein möchtest, welchen Betrag deine Kasse übernimmt, dann frage direkt nach.
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